Bachelor / Master

Am ITM studiert eine Reihe von Studierenden, die kein juristisches Staatsexamen machen. Es handelt sich hierbei um verschiedene Varianten von Bachelor – und Masterstudierenden. Wir heißen diese Studierenden Willkommen und bemühen uns, Ihre Aktivitäten am ITM soweit wie möglich angenehm und Erfolgreich zu gestalten.
  1. Sind sie ein Ausländischer Student/Studentin und studieren Sie den Master für deutsches Recht? Dann gilt Ihnen unsere besondere Führsorge. Wir bitten Sie herzlich darum, sich zum Beginn der jeweiligen Vorlesung beim Vorlesungsleiter (Professor) persönlich vorzustellen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass der Professor Sie auch kennt und mit Ihnen weiter über die weitere Planung des Studiums sprechen kann. Bitte berücksichtigen Sie, dass das ITM keine mündlichen Prüfungen als Abschluss von Vorlesungen vornehmen kann. Alle Studierende müssen an den Abschlussklausuren zur jeweiligen Veranstaltung teilnehmen. Dabei wird allerdings der Tatsache, dass Sie aus dem Ausland kommen, angemessen Rechnung getragen; ich bitte Sie daher, auf Ihre Klausur die Tatsache zu vermerken, dass Sie als Master für deutsches Recht an der Veranstaltung teilnehmen.

Planen Sie am ITM die Anfertigung einer Masterarbeit, würde ich Sie darum bitten, sich möglichst langfristig vorher bei uns zu melden. Die Besprechung eines Themas und die weitere Konkretisierung des Arbeitsplanes dauert einige Zeit. Daher ist jede überstürzte Anmeldung für eine Masterarbeit sehr gefährlich. Hinsichtlich der Formalia einer Masterarbeit bitte ich Sie, die Sektion „Doktoranden“ auf unserer Homepage zu lesen (Oberrubrik Lehre). Dort erfahren Sie, wie eine entsprechende Planung der Arbeit vorgenommen werden kann und welche Formalia zwingend sind. Bitte bedenken Sie, dass das ITM traditionell sehr stark auf die Einhaltung urheberrechtlicher Vorgaben achtet. Eine Verletzung des Urheberrechts liegt nicht nur dann vor, wenn Sie entsprechende Fremdquellen nicht benannt haben. Vielmehr haben sie das Zitatrecht § 51 UrhG nur dann eingehalten, wenn Sie neben der Quellenangabe auch bedenken, dass die Übernahme des Fremdzitates dem Zweck der Untermauerung einer eigenen Aussage dienen muss.

 

  1. Bachelor- Masterstudierende kommen aber auch als Nebenfachstudierende aus der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät o.ä. ans ITM. Wir erwarten von unseren Studierenden, die an Veranstaltungen des ITM teilnehmen wollen, sehr fundierte Kenntnisse im allgemeinen Zivilrecht und im Informations-/Medienrecht haben.  Eine Beteiligung an Veranstaltungen des ITM kommt daher nur im Rahmen der Masterphase in Betracht. Aber auch hier steht Ihnen kein Anspruch etwa auf Zuteilung eines entsprechenden Themas aus einem Seminar zu. Seminare sind oft überfüllt und entsprechende Seminarplätze müssen daher prioritär zunächst einmal an Studierende des Schwerpunktbereichs ITM vergeben werden. Im Übrigen behalten wir uns vor, selbst bei freien Seminarplätzen die Zuweisung eines Themas davon abhängig zu machen, dass der Masterstudierende hinreichende medienrechtliche Kenntnisse für das jeweilige ausgewählte Thema besitzt. Generell weisen wir darauf hin, dass wir bei allen Veranstaltungen bewertungsmäßig keine Unterschiede zwischen Jurastudierenden und Nebenfachstudierenden machen werden und können.