J!Cast 84 Half Life 2 und der Weiterverkauf von Software

Eigentlich
ist man es ja so gewöhnt: Verliert man das Interesse
an einem Gegenstand verkauft man ihn weiter. Bei Software, und
dort vor allem bei Computerspielen, ist dies jedoch nicht ganz
so einfach möglich. Reichte es früher die
CD/DVD einzulegen um das Spiel zu starten, benötigt
man heute eine Registrierung mit einer einmalig vorhandenen
Seriennummer. Diese Registrierungsdaten dürfen
jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies macht einen
Weiterverkauf der Software unmöglich. Gegen diese
Praxis hatten sich die Verbraucherzentralen gewährt
und nun hat der BGH im Sinne der Spielehersteller entscheiden.
Warum der BGH diese Praxis erlaubt hat, weshalb der
urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz hier nicht
einschlägig ist und wie die weitere rechtliche
Entwicklung bei der Registrierung von Software aussehen kann,
bespricht Christoph Golla mit Johannes Gräbig
Mitarbeiter am ITM in Münster.