J!Cast 83 Product Placement

Wer sich
seit neuestem wundert, dass einem bestimmten Moderator ein
bestimmtes Getränk jetzt während seiner
Fernsehsendung noch besser schmeckt und dieser das auch gerne
zeigt, dem sei gesagt: Seit April ist in Deutschland die
„Produktplatzierung” im
Fernsehen erlaubt. Dies aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Warum im Rundfunkstaatsvertrag nun steht, dass
„Product Placement”
eigentlich doch verboten ist und wie die Produktplatzierung zu
anderen Werbeformen abgegrenzt werden kann, bespricht Christoph
Golla mit Rechtsanwalt Kai Glockzin, LL.M.