Herr Rihards Gulbis Mag. Jur. hielt sich am hiesigen Institut vom 01.09.2010 bis zum 19.08.2011 als externer Doktorand auf. Während seines Forschungsaufenthaltes arbeitete er an einer rechtsvergleichenden Studie zum Softwareschutz und stellte seine Dissertation zum Thema „Rechtsaspekte des zivilrechtlichen Verkehrs mit Computerprogrammen“ fertig. Dabei wurde er unter anderem vom Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD) finanziell unterstützt. Während seines Aufenthaltes hielt er auch mehrere Gastvorträge am Institut sowie der Universität Münster zu den Themen „Softwarerecht in Lettland“ und den „Besonderheiten des lettischen Urheberrechts im Vergleich zum deutschen Urheberrecht“. Zudem veröffentlichte er, eigenständig wie auch gemeinsam mit MitarbeiterInnen des ITM, Aufsätze zum Softwareschutz in Russland und Lettland in renommierten deutschen Fachzeitschriften wie der GRUR. Seit März 2011 ist er Mitglied der Arbeitsgruppe zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes in Lettland. Herr Gulbis fungierte darüber hinaus als Leiter der Abteilung für geistige Eigentumsrechte im lettischen Kulturministerium und beteiligt sich regelmäßig an Debatten über die Zukunft des internationalen wie europäischen Rechtsschutzes auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. In Ergänzung dazu unterstützt er das oberste lettische Gericht als wissenschaftlicher Berater in Zivilsachen.